Wenn der Muezzin mit 20 % Klirrfaktor plärrt

Und wieder wird die Religionsfreiheit des GG falsch interpretiert. Das ist ein individuelles Schutzrecht gegenüber dem Staat, der einem keine Religion aufzwingen darf; es ist kein Freibrief die Allgemeinheit mit seiner persönlichen Religion zu belästigen.

https://chrismon.evangelisch.de/artikel/2021/51935/islam-koeln-erlaubt-den-muezzinruf

https://www.facebook.com/chrismon.evangelisch/posts/4472841419449170

https://www.tagesspiegel.de/politik/koeln-erlaubt-den-muezzin-gebetsruf-das-recht-auf-religionsfreiheit-steht-auch-muslimen-zu/27696442.html

https://www.facebook.com/Tagesspiegel/posts/10158077850666493

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/zeichen-der-religionsfreiheit-muezzins-duerfen-in-koeln-bald-zum-gebet-rufen/27689408.html

https://www.facebook.com/Tagesspiegel/posts/10158073717431493

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