[…] der evangelischeTheologie-Privatdozent Wolfgang Huber, 31 (Universität Heidelberg), der einen Teil seiner Habilitationsschrift der evangelischen Militärseelsorge widmete[…] kam (Wolfgang Huber) zu dem Schluß, daß diese enge Verquickung von Staat und Kirche verfassungswidrig ist, denn Grundgesetz-Artikel 140 befiehlt deren Trennung: „Es besteht keine Staatskirche.“