bookmark_borderHouse of Ohne

Das »House of Ohne« wird wohl nur ein kleines Häuflein von Klerulanten interessieren, die sich gerne von ihrer Hauptarbeit verpissen möchten.

Bei ähnlichen Crossover-Projekten war das meist so: für die Berufsgläubigen ist das Projekt eine Möglichkeit sich zu Profilieren und Publicity zu erhalten. Für die Normalsterblichen ist es schnell nicht mehr interessant, weil man sich im Grunde genommen mit seiner angestammten Blase trifft und das religiöse Beiwerk gar nicht wichtig ist. Hauptsache es dauert nicht zu lange.

https://de.wikipedia.org/wiki/House_of_One

bookmark_borderGentechniklabor

Das größte bekannte Gentechniklabor hat die Größe von 511.700.000 km². Es gibt keine Sicherheitsauflagen, es gibt kein Fachpersonal, es wird schrankenlos experimentiert, niemand trägt Schutzausrüstung, es gibt auch keine Aufsicht.

Es ist dieser Planet.

bookmark_borderTod

Gewöhne dich daran zu glauben, dass der Tod keine Bedeutung für uns hat. Denn alles, was gut, und alles, was schlecht ist, ist Sache der Wahrnehmung. Der Verlust der Wahrnehmung aber ist der Tod. Daher macht die richtige Erkenntnis, dass der Tod keine Bedeutung für uns hat, die Vergänglichkeit des Lebens zu einer Quelle der Lust, indem sie uns keine unbegrenzte Zeit in Aussicht stellt, sondern das Verlangen nach Unsterblichkeit aufhebt. […] Das schauerlichste aller Übel, der Tod, hat also keine Bedeutung für uns; denn solange wir da sind, ist der Tod nicht da, wenn aber der Tod da ist, dann sind wir nicht da.

Epikur

bookmark_borderKreuzschmerzen

Der grösste Betrug an der Menschheit ist die Religion. Natürlich, wenn jetzt plötzlich Jesus Christus hier im Garten auftauchte und sagen würde: Lass mich herein – dann muss ich vielleicht meine Meinung ändern. Vorausgesetzt, er ist es.

Werner Kieser

https://www.nzz.ch/wirtschaft/werner-kieser-ist-tot-er-stirbt-im-alter-von-80-jahren-ld.1626274

 

bookmark_borderSchulgottesdienst

Die Teilnahme an einem Schulgottesdienst ist in Deutschland immer FREIWILLIG!

Grundgesetz Art. 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.


Quellen

https://dejure.org/gesetze/GG/140.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_140_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland