Trauerzwang verfassungswidrig*

Das Totalverbot für Nicht-Trauerzwangs-Veranstaltungen ist so pauschal nicht haltbar. Die Möglichkeit Ausnahmen erfolgreich beantragen zu können muss gegeben sein. Diese Kleinigkeit ist im Wesentlichen die Aussage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes

Nachdem sich bei den christlichen Salafisten und Taliban, ebenso wie bei säkularen Menschen, die Unfähigkeit gezeigt hat, auch nur das zu verstehen, was in der DPA-Pressemeldung korrekt aufgearbeitet wurde, ist jetzt wohl klar, warum nach den Kriegserklärungen der letzten Jahre die Friedliche Koexistenz der säkularen Szene gegen die Lobbyierung der Staatsorgane durch den Klerus bitter nötig ist.

Es gibt Menschen, welche die »Religionsfreiheit« nur als »Freiheit ZUR Religion« – insbesondere ihrer Religion missverstehen; Manche verstehen darunter auch die Freiheit zu jeglicher Religion. Aber die Wenigsten verstehen unter »Religionsfreiheit« auch die »Freiheit VON Religion« – also ein Leben in Selbstbestimmung, ohne Dogmen.

Siehe auch die Schlussbestimmungen des aktuell gültigen deutschen Grundgesetzes: http://dejure.org/gesetze/GG/140.html

Manche sagen Religion wäre für die Erhebung des Menschen über das Profane. Wenn man dann kritische Fragen stellt, erhält man von Religiösen erstaunlich tierisches Abwehr-Reflexverhalten.

Trauerzwang
Mimimimimi

Ich vermute, dass Herr Nachbaur es bedauert, dass man Selbstdenker, Freidenker, Andersdenker, Ungläubige, Agnostiker, Ignostiker, Ketzer und Schissmatiker nicht mehr steinigen, kreuzigen, vierteilen, pfählen, sonstwie foltern oder auf den Scheiterhaufen stellen kann. Angeblich soll ja das schmerzliche Versterben die Seele reinigen.


Warum geht Frau Claudia Möller davon aus, dass die Aufhebung des absolutistischen Totalverbots am Trauerzwangs-Karfreitag*** zum Auslöschen von Feiertagen führt? Der Sterbetag von Franz-Josef Strauß am 3. Oktober 1988 wird uns als Feiertag sicher noch lange erhalten bleiben. Und warum sollte ich mich nicht darüber freuen, dass ich mit dem 30. Oktober/1. November das keltische Neujahr feiern kann?

Ja, ich kann mir eine Zukunft vorstellen, in der wir solche Einschränkungen gar nicht mehr haben, dafür aber die Feste liberaler Islame, undogmatischer Christen, neutraler Zaroastrer, emanzipierter Buddhisten, usvam. einfach mit zu feiern.

Ja, genau! Wie wollen wird es denn handhaben, wenn durch den westlichen Jahreszyklus wandernde Feste in unserem schon längst multikulturell durchmischten Land auf sog. christliche Feiertage mit pauschalem Trauerzwang zusammentreffen, also durch die Möglichkeit einer begründeten Ausnahme.


Antwort des Michael Wladarsch, Vorsitzender der Körperschaft des Öffentlichen Rechts »Bund für Geistesfreiheit München«:

Sehr geehrter Herr Nachbaur,

vielen Dank für Ihren Kommentar, aus dem eine tiefe Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und die gleiche Rücksichtslosigkeit spricht, die Sie uns „aggressiven Atheisten” vorwerfen.

Der Bund für Geistesfreiheit München ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit als Weltanschauungsgemeinschaft den Kirchen laut Grundgesetz gleichgestellt.

In München sind inzwischen an die 60 % der Bevölkerung konfessionslos, man kann hier also von einer großen Bevölkerungsmehrheit sprechen, die sich nicht mehr von den etablierten Kirchen vertreten sieht.

Toleranz gilt immer auch für den Andersdenkenden.
Diese einzuklagen, im ideellen wie juristischen Sinn, war unser Ziel. Die selbstverständliche Vorherrschaft einer religiösen Ideologie passt nicht mit der, ebenfalls im Grundgesetz festgelegten, Gleichbehandlung in einer pluralistischen Gesellschaft zusammen.

Die Richter in Karlsruhe haben lediglich bestätigt, was im Grundgesetz bereits festgeschrieben ist.

Dies hat nichts mit Querulantentum zu tun, sondern schlicht mit der Verteidigung von Grundrechten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wladarsch
Erster Vorsitzender

Schwarz ist jetzt am Zug — nehme ich an.


Presse

Siehe auch


* So, jetzt habe ich auch mal eine reißerische Überschrift gemacht. Mist, da färbt wohl die FSG**-Bevormundungspresse ab. Aber eigentlich müsste ich jetzt diesen Artikel mit »Sieg für die Multikulturalität« überschreiben. Und ja, das war es auch.

** Freiwillige Selbst-Gleichschaltung

*** Persönlich voreingenommene Übertreibung

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