0. Wenn jemand Koran-Bücher zerreißt ist das unschön, weil man Bücher nicht zerstören sollte. Der abgewandelte Spruch »Wo man Bücher verbrennt, verbrennt man bald auch Menschen« hat nicht immer zwingend gestimmt. Nach dem Wartburgfest, bei dem peinlicherweise* Bücher verbrannt wurden, wurden danach keine Menschen verbrannt.
Man kann sie aber zum Book-Crossing frei geben.
1. Wenn diese Bücher einen Eigentümer haben, ist das Sachbeschädigung.
Wenn sich der Eigentümer darüber aufrecht, so ist das verständlich, bleibt aber in unserem Rechtssystem folgenlos. Möglicherweise hat der Eigentümer ja für ihn selbst bedeutungsvolle Notizen darin hinterlassen, z.b. wann er den ersten Joint in der Kirche »St. Stephan« in Schmelz-Bettingen genas.
2. Wenn sich andere Menschen über die Sachbeschädigung aufregen, so ist das verständlich, aber warum sollten sie das tun, sie sind ja nicht direkt betroffen. Und ihre Erinnerung, wann sie z.b. aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten sind, steht ja nicht in diesem Buch.
3. Wenn die Aufregung um den Inhalt der Bücher geht, die zerstört wurden, dann ist das überflüssig, weil der Inhalt ja nicht verloren ist. Es gibt ja noch mehr Bücher mit dem selben Inhalt.
4. Gibt es noch was außer Sachbeschädigung?