Gottesbezug

Standardbrieftext

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüße ich jede Initiative, um maßgebliche Verbesserungen des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Ich habe jetzt einmal recherchiert bezüglich eines „Gottes“, den Sie gerne in der Landesverfassung verankert sehen möchten.

Dabei blieb unklar, welchen „Gott“ Sie im Auge haben. Ich habe eine unvollständige Liste mit ca. 4.000 Göttern, die Sie wohl kaum in blasphemischer Absicht negieren wollen – Sie treten doch sicher auch für Religionsfreiheit und Pluralität im Glauben ein und berücksichtigen bei Ihren Überlegungen den § 166 StGB. Jeder einzelne „Gott“ und jede einzelne „Göttin“ hätte ein Recht, in der Verfassung genannt zu werden. Haben Sie denn keinen Namen, um den „Gott“, der Ihnen vorschwebt, zu spezifizieren? Und wie sieht das mit „Halbgöttern“ aus? Haben die weniger Rechte, in einer Landesverfassung zu erscheinen. Schließlich haben einige von ihnen – folgt man der Legende – viel Gutes getan.

Nur die drei Götter des monotheistischen Glaubens fände ich ungeeignet für die von Ihnen angestrebte Ehrerweisung. JHWH war ein Menschenmetzger (der auch seinem eigenen Sohn nicht schonte!), der Christengott verdammte (folge ich Luthers sola scriptura-Interpretation) alle Juden, ist also ein beinharter Antisemit, und Allah setzt noch eins obendrauf, indem er sowohl Juden, als auch Christen in die Hölle schicken will. Diese Herrschaften sehe ich als äußerst ungeeignet an, in einer deutschen Landesverfassung aufzutauchen.

Wir haben in Deutschland mittlerweile Demokratie und da geht die Macht vom Volke aus, nicht von einer schwarzpädagogischen Götterfigur!

Also: Wenn Sie spezifizieren, welchen der zur Auswahl stehenden „Götter“ sie aufzunehmen beabsichtigen, dann unterstütze ich Ihre Initiative. Allerdings sollten Sie im Sinne der neuen Quotenregelung auch mindestens 30% „Göttinnen“ die Ehre erweisen. Wat mutt, dat mutt!

Mit freundlich Grüßen

– Unterschrift –

Autor: Bernd P. Kammermeier

Quelle: http://hpd.de/artikel/11410 (Gottesbezug 2.0)

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