Importpriester

Aus dem Reichskonkordat, einem Vertrag zwischen dem Deutschen Reich von 1933 und der römisch-katholischen Kirche, veröffentlich im Reichsgesetzblatt von 1933, II, 679ff.

Artikel 14

Die Kirche hat grundsätzlich das freie Besetzungsrecht für alle Kirchenämter und Benefizien […]

Außerdem besteht Einvernehmen über folgende Punkte:

  1. Katholische Geistliche, die in Deutschland ein geistliches Amt bekleiden oder eine seelsorgerliche oder Lehrtätigkeit ausüben, müssen:
    1. deutsche Staatsangehörige sein,
    2. ein zum Studium an einer deutschen höheren Lehranstalt berechtigendes Reifezeugnis erworben haben,

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat

https://ibka.org/de/artikel/ag97/reichskonkordat.html

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