Schon die Vergangenheitsform in der Überschrift ist falsch. Die Kahtolibans sind immer noch keine Freunde von MenschenRECHTEN. Man spricht auch von MenschenWÜRDE und meint diese aber ausgehend von dem christlichen Menschenbild.
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»Auch ein scheinbar klarer Fall wie das Folterverbot ist Auslegungssache, wie das Beispiel des Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner zeigt.«
Nein, dieser Satz ist falsch! Und er wird von der Autorin auch im übernächsten Satz widerlegt:
»Er drohte 2004 dem Kindesentführer Magnus Gäfgen mit Folter, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren – und wurde für diesen Rechtsbruch verurteilt. Das Gericht begründete, eine Verletzung der Menschenwürde sei durch nichts zu rechtfertigen.«
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»Rechte wie die Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit seien zudem als Gegensatz zum kirchlichen Wahrheitsanspruch aufgefasst worden, erklärt der Theologe. Dahinter stehe der Gedanke, dass es eine von Gott geoffenbarte Wahrheit gebe, die allein der Kirche anvertraut sei. In diesem System brauche es keine Meinungs- oder Religionsfreiheit.«
Die Zeitform der Vergangenheit dürfte schlicht weg falsch sein, denn:
»So gelten auf dem kleinen vatikanischem Staatsgebiet bis heute auch weder die Religionsfreiheit noch die Rechte-Gleichheit von Mann und Frau.«
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