Nichtkonfessionelle fehlen in Rundfunkräten
Vgl.: Artikel 140 GG i.V.m. 137 Abs. 7 WRV: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“
4. April 2014: Fehlbesetzung der Rundfunkräte korrigieren
»Die Zusammensetzung von Rundfunkräten ist Gegenstand von Kritik. So liegt der Anteil der Staatsvertreter bei einigen Anstalten bei 50 %; dies wird als beherrschender Einfluss kritisiert.«
»Auch sind zwar die Kirchen im Rundfunkrat vertreten, jedoch keine Vertreter von Atheisten und Agnostikern.«
»… in der heutigen, religiös pluralen Gesellschaft jedoch einer Privilegierung der christlichen Großkirchen zulasten anderer religiöser Gemeinschaften gleichkommt.«
Zitat aus obigem Artikel, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat
1. März 2015: Konfessionsfreienlos
»Aus unserer Sicht ist jeder Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig, der die von unserem Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen nicht umsetzt.«
Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
»Künftig soll das Land Niedersachsen einen Vertreter „aus dem Bereich ‚Muslime‘“ in das Gremium entsenden. Neben diesen sowie den vier offiziellen Repräsentanten und den als zwei von Diakonie und Caritas entsandten Vertretern der Kirchen soll hingegen weiterhin niemand die Interessen und Anliegen der Gruppe der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen repräsentieren.«
Zitat aus obigem Artikel
21. März 2015: Querschnittslähmung der Rundfunk- und Fernsehräte
»Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreitet. […] Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen. […] Neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden müssen untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.«
Ferdinand Kirchhof, Verfassungsrichter
24. März 2015: Konfessionsfreie und nichtreligiöse Bürger in ZDF-Staatsvertrag einbeziehen · http://hpd.de/artikel/11474
»Derzeit ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konfessionsfrei und ein ganz überwiegender Teil der Konfessionsfreien ist nichtreligiös. Dieses gesellschaftliche Bild sollte sich auch im ZDF-Staatsvertrag und -Fernsehrat widerspiegeln.«
»Dies im Rahmen der Neuregelung nicht zu berücksichtigen, wäre eine eklatante Missachtung des Interesses an gleichberechtigter Beteiligung und Einbeziehung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung.«
»Damit der gesellschaftlichen Vielfalt und weltanschaulichen Pluralität ausreichend Rechnung getragen wird, wäre beim gegenwärtigen Stand der Dinge die Aufnahme von vier Vertreterinnen bzw. Vertretern der konfessionsfreien Menschen in den ZDF-Fernsehrat aus meiner Sicht angemessen.«
Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
…
27. März 2015: Inaktzeptable Ausgrenzung konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger
»Obwohl die religiöse Bindung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mehr und mehr abnimmt, sieht der Entwurf vor, die Bedeutung religiöser Institutionen im Fernsehrat noch zu stärken. Künftig sollen vier Vertreter der beiden christlichen Großkirchen, zwei Vertreter der kirchlichen Wohlfahrtsverbände sowie je ein Vertreter des Zentralrats der Juden und der Muslime im Fernsehrat vertreten sein, während die größte gesellschaftliche Gruppe – die Menschen, die keiner Religion angehören – außen vorbleibt. Wir werden diese inakzeptable Ausgrenzung der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger auf keinen Fall hinnehmen.«
»Ich sehe hierin eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie. Offenkundig haben unsere Politikerinnen und Politiker noch immer nicht erkannt, wie gering der Rückhalt der Kirchen in der Bevölkerung ist. Selbst diejenigen, die nominell noch einer der beiden Kirchen angehören, vertreten bei den meisten gesellschaftlich relevanten Themen deutlich andere Positionen als die Kirchenoberen. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung lehnt es ab, Religionsfunktionären größeren Einfluss auf Politik und Medien einzuräumen. Es ist daher demokratisch in keiner Weise legitimiert, den Anteil der Religionsvertreter im Fernsehrat von gegenwärtig 9 Prozent auf künftig 13 Prozent zu erhöhen. Wir hoffen, dass die Vertreter der Länder dies in den kommenden Beratungen berücksichtigen werden. Falls nicht, werden wir überlegen, ob wir gegen die beabsichtigte Diskriminierung großer Bevölkerungsteile nicht auch auf juristischem Wege vorgehen können.«
Solange die Mehrheit brav die Spiegel-Amigo-Schwarzgeld-Ehrenwort-Affären Kanzlerwahl-Partei »Club Deutscher Unternehmer« (CDU) wählt, wird sich daran nichts ändern.