bookmark_borderErtrunkene Flüchtlinge im Mittelmeer

Das ist eine Tatsache, die jeder weiß, aber nie erwähnt wird. Disfunktionale Staaten in denen die Regierung nur da zu da ist aus dem Volk das zu erwirtschaften, was den Harem des Herrschers bezahlt. Einfach nur das Patriarchat, das aus Ackerbau entstanden ist in großer Dimension — incl. der letalen Kollateralschäden.

http://beta.nzz.ch/meinung/kommentare/eine-bankrotterklaerung-afrikas-1.18492075

Wenn disfunktionale Gesellschaften, in denen das Volk nur da ist die Harems einer herrschenden Kaste auf gammelige Religionen als hilfreicher Katalysator, Geschmacksverstärker und Schmiermittel treffen, dann kommt genau dieses primatenhafte Verhalten raus. Eine Alphamännchen-Elite und ihre Brut dominiert über eine arme, leidende Masse.

https://www.facebook.com/uwe.lehnert.14/posts/940468329338903?fref=nf

bookmark_borderSchlampe

Eine Schlampe ist eine Frau mit der Moral eines Mannes.

Hier offenbart sich der 800 Mio Jahre alte Krieg der Geschlechter. Denn: Mater semper certa est, pater semper incertus est.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mater_semper_certa_est

Fazit: Die Männer können damit nicht umgehen, weil sie ja nicht wissen für welchen Nachwuchs sie ihre Ressourcen aufwänden.

bookmark_borderErkenntnis

Auch als »Grenzen der Erkenntnis« in Diskussionen genutzt.

Geister-, Gespenster-, Götzen, Göttergläubige und Kreationisten ziehen sich irgendwann auf die »Grenzen der Erkenntnis« zurück. Was sie nicht erwähnen ist, dass sie die Grenzen ihrer eigenen Erkenntnis meinen.

 

bookmark_borderKirchen ohne Korruptionskontrolle

http://www.dielinke-nrw.de/nc/politik/pressemitteilungen/detail_nachrichten/zurueck/nachrichten-1/artikel/im-verborgenen-lassen-sich-die-besten-geschaefte-machen/

Auszug aus dem »Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG)«

Vom 16. Dezember 2004 (Fn 1)

Abschnitt 1 · Einleitende Vorschriften 

§ 1 (Fn 4) Geltungsbereich

[…]

(3) Die Regelungen gelten nicht für die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften und die ihnen zugehörigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820131014143952768