Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Keine Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungsmethoden als Satzungsleistungen der Krankenkassen vom 26.03.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Behandlungsmethoden nicht mehr als Satzungsleistung von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden dürfen.
Begründung
Es gibt keinen Wirkungsnachweis für homöopathische Behandlungen. Im Gegenteil: über 150 methodisch akkurate klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass homöopathische Mittel Scheinmedikamente sind. „Petition gegen Geld für Homöopathie“ weiterlesen