Im November 1984 wurde in ein paar deutschen Städten ein Flugblatt verteilt, das ein Bochumer Medizinstudent verantwortete und in dem sich das „Kommitee zur Abschaffung von §166 StGB“ kritisch damit auseinandersetzte, dass ein Mitglied des „Internationalen Vereins zur Verbreitung der Lebensfreude e.V.“ wegen des Verteilens von Aufklebern mit den Aufschriften „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ sowie „Masochismus ist heilbar“ in Göttingen zu einer Geldstrafe von 400 D-Mark verurteilt worden war
In dem Flugblatt hieß es u.a. dazu: „(…) wer über die Machtpolitik der Kirche aufklärt und beim Namen nennt, daß sie die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten ist, die einen in der Geschichte einmaligen Rekord an Folter und Mordopfern aufweist – 22 Millionen allein während der Kreuzzüge – (…) muss mit hohen vom Staat verhängten Strafen rechnen.“ Im Zuge der Ermittlungen gegen den Studenten fanden drei Hausdurchsuchungen bei ihm statt.
Doch nachdem es dem Kirchenkritiker Karlheinz Deschner mit einem 30-seitigen Gutachten offenbar gelungen war, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass es sich bei der christlichen Kirche tatsächlich um die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten handeln könnte, endete die mündliche Verhandlung im Oktober 1985 nach wenigen Stunden mit einem Freispruch.
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